Informationstechnologie-Recht (IT-Recht)

Im Bereich der Informationstechnologie und der automatisierten Datenverarbeitung beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen damit verbundenen Rechtsfragen. Soweit die Besonderheiten des IT-Rechts nicht in speziellen Rechtsnormen gebündelt sind, wie z.B. in den

  • Bestimmungen über den elektronischen Geschäftsverkehr
  • der Telekommunikationsgesetzgebung

bildet das IT-Recht eine Querschnittsmaterie, die eine Vielzahl klassischer Rechtsbereiche einbezieht und kaum eine unternehmerische Tätigkeit unberührt lässt. So gewinnen IT-spezifische Fragestellungen insbesondere bei Vorhaben und Themen wie

  • Herstellung und Vertrieb, Lizenzen
  • Projekte, Kooperationen
  • Outsourcing, Insourcing
  • Compliance, Corporate Governance
  • Arbeitsrecht
  • Datenschutz
  • Schutzrechte (Urheberrecht, Marken- und Kennzeichenrecht, Patentrecht)
  • Namensrecht (Domainrecht)
  • öffentliches Vergaberecht
zunehmend Bedeutung. Wir verfügen über langjährige Beratungserfahrung in diesen und weiteren Themenbereichen.